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   LSG Niedersachsen-Bremen, 22.05.2014 - L 7 AS 348/14 B ER   

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https://dejure.org/2014,103975
LSG Niedersachsen-Bremen, 22.05.2014 - L 7 AS 348/14 B ER (https://dejure.org/2014,103975)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 22.05.2014 - L 7 AS 348/14 B ER (https://dejure.org/2014,103975)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 22. Mai 2014 - L 7 AS 348/14 B ER (https://dejure.org/2014,103975)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 09.11.2010 - B 4 AS 78/10 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Absetzung der

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 22.05.2014 - L 7 AS 348/14
    Es kann weiter im vorliegenden Verfahren dahinstehen, ob und für welche Personen und in welcher Höhe titulierte Unterhaltsansprüche gegen den Antragsteller bestehen und gegenüber dem Antragsgegner hinreichend nachgewiesen sind, und ob sowie ggf. in welcher Form der Antragsteller unter Geltendmachung des unterhaltsrechtlichen Selbstbehalts gegenüber dem Grunde nach unterhaltsberechtigten Personen zur Herbeiführung abgeänderter Unterhaltstitel verpflichtet ist unter Berücksichtigung des Umstands, dass mit dem Erfordernis der Titulierung durch fachkundige familienrechtliche Stellen regelmäßig die Beachtung unterhaltsrechtlicher Grundsätze verbunden sein muss, nach denen dem Unterhaltspflichtigen jedenfalls der Betrag verbleiben muss, der seinen eigenen Lebensbedarf nach sozialhilfe- bzw. grundsicherungsrechtlichen Grundsätzen sicherstellt (vgl.: Bundessozialgericht, Urteil vom 9. November 2010 - B 4 AS 78/10 R) sowie unter weiterer Berücksichtigung der nach dem eigenen Vortrag des Antragstellers bereits überobligatorisch erfüllten Erwerbstätigkeitspflicht iSv § 1603 Abs. 2 BGB.
  • BVerfG, 25.10.1988 - 2 BvR 745/88

    Eidespflicht

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 22.05.2014 - L 7 AS 348/14
    Wegen des Gebots der Gewährung effektiven Rechtsschutzes (vgl. Artikel 19 Abs. 4 Grundgesetz) ist vom Grundsatz des Verbots der Vorwegnahme der Hauptsache aber eine Abweichung dann geboten, wenn ohne die begehrte Anordnung schwere und unzumutbare, später möglicherweise nicht wieder gut zu machende Nachteile entstünden, zu deren Beseitigung eine nachfolgende Entscheidung nicht mehr in der Lage wäre (vgl. BVerfGE 79, 69, 74).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.08.2006 - L 6 B 200/06
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 22.05.2014 - L 7 AS 348/14
    Dagegen dient eine einstweilige Anordnung nicht dazu, zu Lasten anderer Beteiligter der Hauptsacheverfahren eine schnellere Entscheidung zu erlangen (Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 28. August 2006 - L 6 B 200/06 AS).
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